Für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich kann in jedem Standesamt ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden.

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises  kann ab Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) persönlich gestellt werden.

Der Antrag kann auch mittels schriftlicher Vollmacht erfolgen.

Für Minderjährige müssen die Obsorgeberechtigten (Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter) den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen. 

 

Die Kosten pro Staatsbürgerschaftsnachweis betragen € 44,50 und sind in bar zu entrichten.

Ausnahme: Für Neugeborene ist die erstmalige Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises, innerhalb von 2 Jahren ab Geburt des Kindes, gebührenfrei.

 

Personen, die um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen möchten und im Bezirk Mistelbach den Hauptwohnsitz haben, wenden sich zuständigkeitshalber an die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, Abteilung Staatsbürgerschaft und Personenstandswesen.