Da es sehr viele unterschiedliche Fälle gibt, ist kein Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen auf dieser Seite gegeben. Sollten Sie daher zusätzliche Fragen haben, rufen Sie uns bitte an – Tel +43 (2522) 2617.

 

Jeder österreichische Staatsbürger hat die Verpflichtung, wenn er im Ausland wohnhaft ist oder wenn sich eine Veränderung im Ausland ereignet hat – wie z.B. Ehe in Las Vegas, Geburt eines Kindes, Tod von Angehörigen, Namensänderung, Änderung der Staatsbürgerschaft, dies bei der zuständigen Botschaft/Konsulat zu melden bzw. Änderungen beim inländischen Wohnsitz bekannt zu geben.


Seit 1. November 2014 gibt es das neue Zentrale Personenstandsregister (ZPR/ZSR). 
Bei einer Eheschließung, Geburt oder einem Sterbefall ist es notwendig, dass alle Daten in diesem Register erfasst sind, damit ein rascher und reibungsloser Ablauf möglich ist.

 

Mit der Einführung des neuen Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) können nun bei jedem Standesamt Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausgestellt werden.

 

Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:

Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie deren EhepartnerInnen, Vorfahren und Nachkommen (dies gilt nicht für Geschwister).

Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.